Verhaltenskodex für Lieferanten

Die Air Liquide-Gruppe befolgt bei der Durchführung ihrer Geschäfte die höchsten Standards und setzt sich
besonders für die Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, sowie für den Umweltschutz ein. Sie ist
Unterzeichnerin des UN Global Compact , dessen 10 Grundprinzipien sich mit den Menschenrechten,
internationalen Arbeitsnormen, der Umwelt und der Korruption befassen. Sie hat auch die weltweite Charta
Responsible Care unterzeichnet, eine Initiative des International Council of Chemical Associations, deren
Unterzeichner sich zur Verbesserung der Leistung der weltweiten chemischen Industrie verbindlich für den
Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt einsetzen.

Gemäß dieser Verpflichtungen und ihren Handlungsgrundsätzen erwartet Air Liquide, dass alle Lieferanten,
deren Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, vorübergehenden oder
ständigen Mitarbeiter, die Lieferanten und Subunternehmer der Lieferanten sowie alle, die eine
Geschäftsbeziehung zum Unternehmen Air Liquide unterhalten, nachfolgend „Lieferanten“ genannt, die im
„Verhaltenskodex für Lieferanten“ beschriebenen Grundsätze einhalten.


EINHALTUNG VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN

Die Lieferanten von Air Liquide erklären sich bereit, ausnahmslos alle geltenden Gesetze, Vorschriften und
internationalen Verträge einzuhalten, insbesondere:

Menschen-, Sozial- und Arbeitnehmerrechte;
Umweltschutz;
ethische Geschäftspraktiken wie Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht und Compliance im
weltweiten Handel;
Sicherung von Vermögen, einschließlich Informationen und Daten.

MENSCHEN-, SOZIAL- UND ARBEITNEHMERRECHTE

Gemäß der Global Compact Prinzipien, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen
Arbeitsorganisation und ihren eigenen Grundsätzen erwartet Air Liquide von ihren Lieferanten:

die Unterstützung und Einhaltung des Schutzes der international verkündeten Menschenrechte;
sicherzustellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen;
die Wahrung der Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf
Kollektivverhandlungen;
ihren Beitrag zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, einschließlich unfreiwilliger
Gefängnisarbeit, zu leisten;
zur tatsächlichen Abschaffung der Kinderarbeit beizutragen. Das Alter für die Zulassung zur
Beschäftigung oder das Mindestalter für Erwerbstätigkeit darf nicht unter dem Schulpflichtalter gemäß
geltenden Gesetzen liegen (allgemein 15 Jahre);
zur Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beizutragen;
die Garantie, dass alle ihre Mitarbeiter in einer Umgebung arbeiten können, in der sie nicht der Gefahr
von Belästigungen in irgendeiner Form ausgesetzt sind.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Angesichts der Tatsache, dass alle Mitarbeiter das Recht auf
eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung haben, in der ihre persönliche Integrität nicht gefährdet ist,
stimmen die Lieferanten von Air Liquide der Durchsetzung von Gesetzen und Bestimmungen über den Schutz
der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu und sorgen für die Sicherheit des Personals von Air
Liquide in ihren Einrichtungen.

Die Lieferanten erklären sich bereit, die Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder ggf. ein
Sicherheitsmanagementsystem einzurichten und aufrechtzuerhalten. Jeder Lieferant stimmt der Rückverfolgung
von Unfällen mit Arbeitsausfall und der Umsetzung aller Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Anzahl zu.


UMWELTSCHUTZ

Im Rahmen des COP21-Abkommens ist Air Liquide bestrebt, durch respektvollen Umgang mit der Umwelt und
Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu einer nachhaltigeren Welt beizutragen.
Daher erwartet Air Liquide von ihren Lieferanten, dass sie sich an den Bemühungen und Verpflichtungen von
Air Liquide beteiligen, indem sie die geltenden Umweltschutzvorschriften einhalten und ihre gesellschaftlichen
und ökologischen Risiken erkennen.

Folglich erklären sich die Lieferanten von Air Liquide zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Biodiversität
bereit, indem sie ihre Tätigkeiten und Lieferketten so strukturieren, dass sie negative Umwelteinflüsse
vermeiden oder so weit wie möglich reduzieren (Treibhausgas- und Schadstoffemissionen, Abfall...), indem sie
eine ständige Verbesserung ihrer Produkte, Abläufe und Dienstleistungen mit dem Ziel anstreben, diese
umweltfreundlicher zu machen.


ETHISCHE GESCHÄFTSPRAKTIKEN

Interessenkonflikte vermeiden: Von den Mitarbeitern der Air Liquide Unternehmen wird erwartet, dass sie
Situationen vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen ihren persönlichen Interessen und den Interessen von
Air Liquide führen. Gleichzeitig für einen Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten zu arbeiten, könnte einen
Interessenkonflikt für einen Mitarbeiter darstellen, da er direkt oder indirekt maßgeblich an solchen
Unternehmen beteiligt sein könnte. Air Liquide erwartet von seinen Lieferanten die strenge Einhaltung dieser
Prinzipien, wenn sie mit Mitarbeitern von Air Liquide Kontakt haben.

Korruption verhindern: Mitarbeitern der Air Liquide Unternehmen ist es verboten, einem Mitarbeiter, einer
Privatperson oder einem Vertreter einer Regierungsbehörde oder -stelle eines Landes direkt oder über eine
Mittelsperson ungerechtfertigte Vorteile in jeglicher Form (einschließlich Geld oder andere Dinge von Wert)
zuzuweisen, anzubieten oder zu gewähren, um eine vorteilhafte Behandlung, einen Vorteil im
Geschäftsgebaren zu bewirken oder das Ergebnis einer Verhandlung mit einem Air Liquide Unternehmen zu
beeinflussen.

Außerdem darf kein Mitarbeiter eines Air Liquide Unternehmens einem Lieferanten in irgendeiner Form eine
Zahlung oder Vergütung anbieten oder von diesem eine solche annehmen. Es sind nur die einem Lieferanten
gewährten oder von diesem entgegengenommenen Geschenke, Einladungen oder Vorteile zulässig, deren
alleiniges Ziel die Stärkung seines Markenimages und die Aufrechterhaltung guter Geschäftsbeziehungen ist.
Ihr Wert muss gering sein und den üblichen Geschäftspraktiken entsprechen und darf keine Gesetze oder
Vorschriften des Landes verletzen.

Die Lieferanten der Air Liquide Unternehmen erklären sich zur Einhaltung dieser Prinzipien bereit und
veranlassen ihre Subunternehmer und Lieferanten, dies auch zu tun. Sie stimmen der Umsetzung eines
Compliance-Programms zu, das zum Ziel hat, Korruption zu entdecken und zu verhindern, einschließlich
interner Regeln zum Verbot und zur Sanktionierung von Korruptionspraktiken, der Einsetzung einer
Sensibilisierungskampagne für Mitarbeiter, sowie der Beurteilung durch Dritte und geeigneter Kontrollsysteme.
Einhaltung internationaler Handelsvorschriften: Air Liquide erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der
geltenden internationalen Handelsbestimmungen, einschließlich Exportkontrollen, Embargos und Sanktionen,
sowie die Offenlegung von Einschränkungen, die für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr ihrer Lieferungen von
Erzeugnissen oder Dienstleistungen gelten. Air Liquide verlangt von ihren Lieferanten, Teile einer Lieferung
oder Dienstleistung zu kennzeichnen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Vertrages oder des Erhalts
einer Bestellung Ausfuhrbestimmungen unterliegen, die Änderungen solcher Informationen im Falle von
Änderungen der Ausfuhrbestimmungen oder Klassifizierungen vorzulegen und Air Liquide mit allen
Informationen über geltende Ausfuhrbestimmungen zu versorgen.

Die Lieferanten stimmen, sofern dies möglich ist, der Ermittlung der Quelle und Rückverfolgung der
Produktkette bestimmter Mineralien wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold zu, die zur Herstellung der an Air
Liquide gelieferten Produkte verwendet werden. Diese Kontrollmaßnahmen werden Air Liquide auf Anfrage zur
Verfügung gestellt.

Einhaltung des Wettbewerbsrechts: Air Liquide verlangt von allen ihren Lieferanten die strenge Einhaltung
des fairen Handels/des geltenden Wettbewerbsrechts in den Ländern, in denen sie tätig sind. Im Allgemeinen
verbieten diese Gesetze Abmachungen oder Schachzüge, die den Wettbewerb oder Handel einschränken oder
verfälschen könnten.

Insbesondere Preisabsprachen, die Manipulation von Ausschreibungsverfahren, geheime Absprachen unter
den Konkurrenten in Bezug auf Märkte, Gebiete oder Kunden sowie der Boykott oder die Ungleichbehandlung
bestimmter Kunden oder Lieferanten ohne guten Grund. Außerdem ist der Austausch oder die Bekanntgabe
sensibler Geschäftsinformationen über Konkurrenten, Kunden oder Lieferanten verboten.


SICHERUNG VON VERMÖGEN

Schutz des geistigen Eigentums: Air Liquide verlangt von jedem ihrer Lieferanten die Einhaltung aller
geltenden nationalen Gesetze und internationalen Verträge im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, sowie
die Achtung der geistigen Eigentumsrechte von Air Liquide und Dritten.

Verwendung des Namens oder der Marken von Air Liquide: Die Lieferanten dürfen weder ihr Engagement
bei Air Liquide öffentlich machen, noch die Marke AIR LIQUIDE oder andere Marken von Air Liquide ohne
vorherige schriftliche Zustimmung durch Air Liquide verwenden. Wird diese Zustimmung erteilt, müssen die
Lieferanten alle entsprechenden Anweisungen und Vorschriften einhalten.

Schutz von Informationen und Daten: Air Liquide verlangt von ihren Lieferanten die Geheimhaltung
gemeinsamer, nicht öffentlich zugänglicher Informationen/Daten, zu denen die uneingeschränkte Beachtung der
geltenden Vertraulichkeits-/Geheimhaltungsvereinbarungen zählt, sowie den ordnungsgemäßen Schutz und die
Nichtveröffentlichung strategischer, finanzieller, technischer oder kommerzieller Daten oder Dokumente, die von
Air Liquide übermittelt werden und nicht öffentlich bekannt sind. Insbesondere verpflichten sich die Lieferanten
von Air Liquide zum Schutz der Informationen von Air Liquide, wobei die Sicherheitsstufe dem Wert der
Informationen für Air Liquide angemessen sein muss. Ebenfalls sind alle namentlichen, beruflichen oder
privaten Informationen über Personen durch alle notwendigen Maßnahmen sowie unter Beachtung der lokalen
und internationalen Vorschriften zu schützen, um eine Veränderung oder Veröffentlichung zu vermeiden. Die
Geheimhaltungspflicht gilt auch für Informationen, die von Partnern und Kunden von Air Liquide vertraulich
übermittelt wurden. Bei einem Vorfall, der die Informationen von Air Liquide, ihren Partnern oder Kunden in
Bezug auf die Vertraulichkeit und/oder Integrität betrifft, muss der Lieferant Air Liquide unverzüglich
benachrichtigen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Lieferanten und Air Liquide bestehen.

Sicherung von Vermögen und Ressourcen: Die Lieferanten von Air Liquide sind für den Schutz des
Vermögens und der Ressourcen verantwortlich, die ihnen von Air Liquide zur Verfügung gestellt werden, wie
Anlagen und Geräte. Diese Vermögenswerte und Ressourcen müssen entsprechend ihrem Geschäftszweck
und innerhalb des von Air Liquide festgelegten Rahmens verwendet werden. Sie dürfen ohne vorherige
Zustimmung durch Air Liquide zu keinen anderen Zwecken verwendet werden. Es obliegt dem einzelnen
Lieferanten, die Vermögenswerte und Ressourcen von Air Liquide vor jeglicher Wertminderung, jedem
Missbrauch, Verlust oder Diebstahl zu schützen.


EINHALTUNG DES AIR LIQUIDE VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN UND AUDIT

Zur Vermeidung von Zweifelsfällen wird von den Lieferanten verlangt, dass sie ihre eigenen Zulieferer und
Subunternehmer zur Einhaltung der Grundsätze und Konzepte des Air Liquide Verhaltenskodex für Lieferanten
veranlassen.

Air Liquide behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Regeln bei
jedem Lieferanten in der von ihr gewählten Form zu überprüfen: einem Fragebogen oder Audit durch Air Liquide
oder Dritte. Air Liquide erwartet von ihren Lieferanten die Bekanntgabe vollständiger und genauer
Informationen, einschließlich des Zugangs zu ihrer Dokumentation, insbesondere der relevanten finanziellen
Dokumentation.

Sollte ein Lieferant Bedingungen dieses Verhaltenskodex nicht einhalten, insbesondere wenn sie die
Antikorruptionsverpflichtungen betreffen, behält sich Air Liquide das Recht vor, nach ihrem alleinigen Ermessen
die Geschäftsbeziehung zum Lieferanten zu beenden.